Artikel 3 Informationen aus den Untersuchungen — Verordnung (EG) Nr. 1321/2007 der Kommission vom 12. November 2007 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Zusammenführung der gemäß der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ausgetauschten Informationen über Ereignisse in der Zivilluftfahrt in einem Zentralspeicher Text von Bedeutung für den EWR
Rückverweise
Grundlegende Tatsachenangaben über Unfälle und Störungen werden noch während der laufenden Untersuchung an den Zentralspeicher übermittelt. Sobald die Untersuchung abgeschlossen ist, werden sämtliche Informationen und — soweit vorhanden — eine Zusammenfassung des Untersuchungsberichts in englischer Sprache eingespeist.
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