Artikel 18 Inkrafttreten — Verringerung der Schadstoffemissionen von leichten Kraftfahrzeugen
Gliederung
KAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 18 Inkrafttreten
(1) Amtsblatt der Europäischen Union
(2) Diese Verordnung gilt ab dem 3. Januar 2009, mit Ausnahme des Artikels 10 Absatz 1 und des Artikels 12, die ab dem 2. Juli 2007 gelten.
(3) Die in Artikel 5 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 6 genannten Änderungen und Durchführungsmaßnahmen werden bis zum 2. Juli 2008 erlassen.
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