Artikel 4 Vollständiger Auftraggeberdatensatz — Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers
Gliederung
KAPITEL II PFLICHTEN DES ZAHLUNGSVERKEHRSDIENSTLEISTERS DES AUFTRAGGEBERS
Artikel 4 Vollständiger Auftraggeberdatensatz
Rückverweise
(1) Ein vollständiger Auftraggeberdatensatz umfasst Namen, Anschrift und Kontonummer des Auftraggebers.
(2) Die Anschrift kann durch das Geburtsdatum und den Geburtsort des Auftraggebers, seine Kundennummer oder seine nationale Identitätsnummer ersetzt werden.
(3) Hat der Auftraggeber keine Kontonummer, so ersetzt der Zahlungsverkehrsdienstleister des Auftraggebers diese durch eine kundenbezogene Identifikationsnummer, mit der die Transaktion bis zum Auftraggeber zurückverfolgt werden kann.
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