ANHANG IX — Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission vom 4. Mai 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
1. Codes für die Angabe des Zwecks einer Transaktion gemäß Artikel 5 Nummer 5 in Genehmigungen und Bescheinigungen
B
Zucht in Gefangenschaft oder künstliche Vermehrung
E
Bildung
G
botanische Gärten
H
Jagdtrophäen
L
Strafverfolgung/gerichtlich/forensisch
M
medizinisch (einschließlich bio-medizinischer Forschung)
N
Wiederansiedlung oder Auswilderung
P
persönliche Zwecke
Q
Zirkusse und Wanderausstellungen
S
wissenschaftliche Zwecke
T
kommerzielle Zwecke
Z
zoologische Gärten
2. Codes zur Angabe der Herkunft von Exemplaren gemäß Artikel 5 Nummer 6 in Genehmigungen und Bescheinigungen
W
der Natur entnommene Exemplare
R
aus einem Ranching-Betrieb stammende Exemplare
D
zu kommerziellen Zwecken in Gefangenschaft gezüchtete Tiere von Arten in Anhang A und gemäß Kapitel XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels zu kommerziellen Zwecken künstlich vermehrte Pflanzen von Arten in Anhang A sowie Teile und Gegenstände daraus
A
C
zu nichtkommerziellen Zwecken in Gefangenschaft gezüchtete Tiere von Arten in Anhang A und gemäß Kapitel XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 in Gefangenschaft gezüchtete Tiere von Arten in den Anhängen B und C sowie Teile und Gegenstände daraus
F
in Gefangenschaft geborene Tiere, für die die Kriterien von Kapitel XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nicht erfüllt sind, sowie Teile und Gegenstände daraus
I
Nur anzugeben, wenn ein anderer Code zur Angabe der Herkunft verwendet wird.
O
Nur anzugeben, wenn ein anderer Code zur Angabe der Herkunft verwendet wird.
U
Herkunft unbekannt (ist zu begründen)
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