Artikel 8 Berichterstattung — Verordnung (EG) Nr. 2150/2005 der Kommission vom 23. Dezember 2005 über gemeinsame Regeln für die flexible Luftraumnutzung (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei der jährlichen Berichterstattung über die Anwendung der flexiblen Luftraumnutzung gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 551/2004 legen die Mitgliedstaaten die Elemente vor, die im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführt sind.
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