Artikel 10 Inkrafttreten — Verordnung (EG) Nr. 2150/2005 der Kommission vom 23. Dezember 2005 über gemeinsame Regeln für die flexible Luftraumnutzung (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Artikel 6 gilt ab 12 Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung.
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