Artikel 6 — Verwaltungszusammenarbeit im Verbrauchsteuerbereich
Auskunftsersuchen und Ersuchen um behördliche Ermittlungen nach Artikel 5 werden soweit möglich unter Verwendung eines Standardformulars übermittelt, das nach dem in Artikel 34 Absatz 2 genannten Verfahren erstellt wird. Unter den in Artikel 24 genannten Umständen stellt das einheitliche Dokument zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren gemäß Artikel 24 Absatz 2 jedoch eine vereinfachte Form eines Auskunftsersuchens dar.
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