Artikel 15 — Verwaltungszusammenarbeit im Verbrauchsteuerbereich
Das Zustellungsersuchen enthält Angaben über den Gegenstand der zuzustellenden Entscheidung oder Maßnahme sowie Namen und Anschrift des Empfängers und alle weiteren zur Identifizierung des Empfängers notwendigen Informationen.
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