EU-RechtVerordnungenVerwaltungszusammenarbeit im VerbrauchsteuerbereichKAPITEL II ZUSAMMENARBEIT AUF ERSUCHENABSCHNITT 3 Anwesenheit in den Amtsräumen der Behörden und Teilnahme an behördlichen ErmittlungenArtikel 11

Artikel 11 

In Kraft seit 01. Juli 2005
Up-to-date