Artikel 40 Inkrafttreten und Anwendungsbeginn
In Kraft seit 11. Januar 2010
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EU-Kosmetikverordnung
Gliederung
KAPITEL X DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN, SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 40 Inkrafttreten und Anwendungsbeginn
(1) Amtsblatt der Europäischen Union
(2) Sie gilt ab 11. Juli 2013 mit Ausnahme von:
Artikel 15 Absätze 1 und 2, die ab dem 1. Dezember 2010 gelten, sowie Artikel 14, 31 und 32, soweit dies für die Anwendung von Artikel 15 Absätze 1 und 2 erforderlich ist; und
Artikel 16 Absatz 3 Unterabsatz 2, der ab 11. Januar 2013 gilt.
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