Artikel 41 Konformitätsvermutung
In Kraft seit 18. Juli 2024
Up-to-date
ESPR (Ecodesign for sustainable products regulation)
Gliederung
KAPITEL VIII PRODUKTKONFORMITÄT
Artikel 41 Konformitätsvermutung
Rückverweise
(1) Amtsblatt der Europäischen Union
(2) Amtsblatt der Europäischen Union
(3) Amtsblatt der Europäischen Union
(4) Bei Produkten, die unter einen gemäß Artikel 4 erlassenen delegierten Rechtsakt fallen und für die das EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 vergeben wurde, wird davon ausgegangen, dass sie die Ökodesign-Anforderungen des delegierten Rechtsakts erfüllen, soweit diese Anforderungen von den Kriterien für das EU-Umweltzeichen gemäß Artikel 16 Absatz 2 der genannten Verordnung abgedeckt sind.
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