Art. 41 Konformitätsvermutung
In Kraft seit 18. Juli 2024
Up-to-date
ESPR (Ecodesign for sustainable products regulation)
(1) Amtsblatt der Europäischen Union
(2) Amtsblatt der Europäischen Union
(3) Amtsblatt der Europäischen Union
(4) Bei Produkten, die unter einen gemäß Artikel 4 erlassenen delegierten Rechtsakt fallen und für die das EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 vergeben wurde, wird davon ausgegangen, dass sie die Ökodesign-Anforderungen des delegierten Rechtsakts erfüllen, soweit diese Anforderungen von den Kriterien für das EU-Umweltzeichen gemäß Artikel 16 Absatz 2 der genannten Verordnung abgedeckt sind.
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