Art. 33 Pflichten der Fulfilment-Dienstleister
In Kraft seit 18. Juli 2024
Up-to-date
ESPR (Ecodesign for sustainable products regulation)
Die Fulfilment-Dienstleister stellen sicher, dass die Bedingungen während der Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung oder dem Versand von Produkten, die sie handhaben und die unter einen gemäß Artikel 4 erlassenen delegierten Rechtsakt fallen, die Konformität der Produkte mit diesem delegierten Rechtsakt nicht beeinträchtigen.
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