Art. 23 Allgemeiner Grundsatz zur Verhinderung der Vernichtung
In Kraft seit 18. Juli 2024
Up-to-date
ESPR (Ecodesign for sustainable products regulation)
Die Wirtschaftsakteure ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, von denen nach vernünftigem Ermessen angenommen werden kann, dass mit ihnen verhindert werden kann, dass unverkaufte Verbraucherprodukte vernichtet werden müssen.
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