Art. 20 Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten
In Kraft seit 18. Juli 2024
Up-to-date
ESPR (Ecodesign for sustainable products regulation)
Die Kommission setzt als Untergruppe des Ökodesign-Forums eine Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten ein, die sich aus von den Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen zusammensetzt.
Diese Sachverständigen leisten insbesondere Beiträge in folgender Form:
a) Ausarbeitung von Ökodesign-Anforderungen,
b) Beurteilung von Selbstregulierungsmaßnahmen,
c) Austausch von Informationen und bewährten Verfahren in Bezug auf Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung dieser Verordnung,
d) Festlegung von Prioritäten gemäß Artikel 26.
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