ANHANG I Liste der Koeffizienten aufgrund erschwerender und mildernder Faktoren zum Zwecke der Anwendung von Artikel 22
In Kraft seit 26. Juni 2024
Up-to-date
Die nachstehenden Koeffizienten gelten kumulativ für die Grundbeträge nach Artikel 22 Absatz 4 auf der Grundlage jedes der folgenden erschwerenden und mildernden Faktoren:
I. Anpassungskoeffizienten aufgrund erschwerender Faktoren:
II. Anpassungskoeffizienten aufgrund mildernder Faktoren:
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