Artikel 1 Gegenstand
In Kraft seit 19. November 2023
Up-to-date
Verbraucherkreditrichtlinie
Gliederung
KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1 Gegenstand
Mit dieser Richtlinie wird ein gemeinsamer Rahmen für die Harmonisierung bestimmter Aspekte der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Verbraucherkreditverträge festgelegt.
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