Artikel 43
In Kraft seit 25. Juni 2015
Up-to-date
Geldwäsche-Richtlinie
Gliederung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage dieser Richtlinie zu Zwecken der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß Artikel 1 ist als Angelegenheit von öffentlichem Interesse gemäß der Richtlinie 95/46/EG anzusehen.
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