Artikel 15 Bewertung — Richtlinie (EU) 2026/ des Rates 2026/1194 vom 26. Mai 2026 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (Neufassung)
Gliederung
KAPITEL IV Schlussbestimmungen
Artikel 15 Bewertung
Innerhalb von 10 Jahren nach dem 24. Juni 2026 bewertet die Kommission die Anwendung dieser Richtlinie und erstellt einen Bewertungsbericht über die im Hinblick auf die darin enthaltenen Ziele erreichten Fortschritte.
Rückverweise
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