Art. 28 Informationsaustausch — Richtlinie (EU) 2026/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2026 zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Netzanwendung für sicheren Datenaustausch (SIENA) von Europol für den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden gemäß Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2023/977 verwendet wird.
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