Artikel 3 Änderungen der Richtlinie 2008/105/EG — Richtlinie (EU) 2026/805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2026 zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, der Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung und der Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Die Richtlinie 2008/105/EG wird wie folgt geändert:
1. Der Titel erhält folgende Fassung:
2. In Artikel 2 wird die folgende Nummer angefügt:
3. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
4. Artikel 5 erhält folgende Fassung:
5. Artikel 7a Absatz 1 erhält folgende Fassung:
6. Die Artikel 8, 8a und 8b erhalten folgende Fassung:
7. Folgender Artikel wird eingefügt:
8. Artikel 9a wird wie folgt geändert:
9. Artikel 10 wird gestrichen.
10. Anhang I wird gemäß Anhang VI der vorliegenden Richtlinie geändert.
11. Der Wortlaut von Anhang VII der vorliegenden Richtlinie wird als Anhang II angefügt.
12. der Wortlaut von Anhang VIII der vorliegenden Richtlinie wird als Anhang III angefügt.
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