Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 2000/60/EG — Richtlinie (EU) 2026/805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2026 zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, der Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung und der Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Die Richtlinie 2000/60/EG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Buchstabe e vierter Gedankenstrich erhält folgende Fassung:
2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
4. Artikel 7 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
5. Artikel 8 wird wie folgt geändert:
6. Artikel 10 wird wie folgt geändert:
7. Artikel 11 wird wie folgt geändert:
8. Artikel 12 erhält folgende Fassung:
9. Folgender Artikel wird eingefügt:
10. Artikel 15 Absatz 3 wird gestrichen.
11. Artikel 16 erhält folgende Fassung:
12. Artikel 17 Absätze 4 und 5 werden gestrichen.
13. Artikel 18 Absatz 4 wird gestrichen.
14. Folgender Artikel wird eingefügt:
15. Die Artikel 20 und 21 erhalten folgende Fassung:
16. Artikel 22 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
17. Anhang V wird gemäß Anhang I der vorliegenden Richtlinie geändert.
18. In Anhang VII Teil B wird folgende Nummer angefügt:
19. Anhang VIII wird gemäß Anhang II der vorliegenden Richtlinie geändert.
20. Die Anhänge IX und X werden gestrichen.
§ 2 TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 2 § 2
…durch die ein Gebäude oder ein Gebäudeteil vor dem 1. Jänner 2030 zu einem Niedrigstenergiegebäude bzw. ab dem 1. Jänner 2030 zu einem Nullemissionsgebäude umgebaut wird. (37) Umfassende Renovierung in mehreren Stufen ist eine umfassende Renovierung, die in einer Höchstzahl von Schritten gemäß einem Renovierungspass durchgeführt wird. (38) Seveso…
§ 21 4a. Abschnitt
…2020 angesucht wurde. Sofern nach dem 31. Dezember 2029 um die Baubewilligung angesucht wird, müssen Gebäude nach Abs. 1 lit. a als Nullemissionsgebäude ausgeführt sein. In der Verordnung nach § 20 Abs. 1 sind die Anforderungen festzulegen, welchen Niedrigstenergiegebäude und Nullemissionsgebäude zu entsprechen haben. (3) Soweit…
§ 2 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 2 § 2
…schlechter ist als das nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1275 gemeldete kostenoptimale Niveau, und bei dem der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort erzeugt…
§ 7 § 7
…und auf den Internetseiten der Träger öffentlicher Einrichtungen zu veröffentlichen. Im Inventar sind auch jene Gebäude zu führen, die den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes oder eines Nullemissionsgebäudes bereits erfüllen.…