Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 2000/60/EG — Richtlinie (EU) 2026/805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2026 zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, der Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung und der Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Die Richtlinie 2000/60/EG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Buchstabe e vierter Gedankenstrich erhält folgende Fassung:
2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
4. Artikel 7 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
5. Artikel 8 wird wie folgt geändert:
6. Artikel 10 wird wie folgt geändert:
7. Artikel 11 wird wie folgt geändert:
8. Artikel 12 erhält folgende Fassung:
9. Folgender Artikel wird eingefügt:
10. Artikel 15 Absatz 3 wird gestrichen.
11. Artikel 16 erhält folgende Fassung:
12. Artikel 17 Absätze 4 und 5 werden gestrichen.
13. Artikel 18 Absatz 4 wird gestrichen.
15. Die Artikel 20 und 21 erhalten folgende Fassung:
16. Artikel 22 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
17. Anhang V wird gemäß Anhang I der vorliegenden Richtlinie geändert.
18. In Anhang VII Teil B wird folgende Nummer angefügt:
19. Anhang VIII wird gemäß Anhang II der vorliegenden Richtlinie geändert.
20. Die Anhänge IX und X werden gestrichen.
§ 44c NÖ BO 2014 · NÖ BO 2014 · NÖ Bauordnung 2014
§ 44c § 44c
…geeigneten digitalen Format zu erfolgen hat. Vor der Ausstellung eines Renovierungspasses ist das bestmögliche Vorgehen zu erläutern, um das Gebäude deutlich vor 2050 in ein Nullemissionsgebäude umzubauen, und ein Augenschein des Gebäudes vorzunehmen. (5) Renovierungspässe dürfen gemeinsam mit einem Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz erstellt und ausgestellt werden.…
§ 44 § 44
…und deren Nutzungseinheiten dürfen in der Verordnung gemäß § 43 Abs. 3 Anforderungen an wärmeübertragende Bauteile sowie Anforderungen an das gebäudetechnische System für Nullemissionsgebäude festgelegt werden. Für Nichtwohngebäude, denen kein Nutzungsprofil zugeordnet werden kann, dürfen in der Verordnung gemäß § 43 Abs. 3 Ausnahmen betreffend Energieeinsparung, Wärmeschutz…
§ 33 § 33
Unabhängige Kontrollsysteme (1) Die Landesregierung hat mit Verordnung ein unabhängiges Kontrollsystem für die gemäß § 18 Abs. 1 Z 4 und Abs. 1a Z 3 sowie nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 , BGBl. I Nr. 27/2012, vorgelegten Energieausweise einzurichten und dabei die Vorgaben gemäß Anha…
§ 2 EAVG 2012 · EAVG 2012 · Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 2. In diesem Bundesgesetz bezeichnet der Ausdruck 1. „Gebäude“ eine Konstruktion mit Dach und Wänden, deren Innenraumklima unter Einsatz von Energie konditioniert wird, und zwar sowohl das Gebäude als Ganzes als auch solche Gebäudeteile, die als eigene Nutzungsobjekte ausgestaltet sind, 2. „Nutzu…
§ 4 Bgld. BauG · Bgld. BauG · Burgenländisches Baugesetz 1997
§ 4 § 4
Bauverordnung (1) Die Landesregierung hat nach Maßgabe der im § 3 Z 3 bis 6 festgelegten Kriterien die näheren Vorschriften über die Zulässigkeit von Bauvorhaben durch Verordnung zu regeln (Bauverordnung). Diese hat auch Mindestanforderungen für Wohnhausanlagen zu enthalten. Die Landesregierung k…