EU-RechtRichtlinienRichtlinie (EU) 2026/805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2026 zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, der Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung und der Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik (Text von Bedeutung für den EWR)ANHANG IV

ANHANG IV2.Anthropogene synthetische Stoffeeinschließlich synthetischer Stoffe mit identischen natürlichen Entsprechungen, die im Grundwasser vorkommen können, deren natürlicher Hintergrundwert jedoch höchstens als niedrig eingestuft wird.

In Kraft seit 10. Mai 2026
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