Artikel 57 Adressaten — Richtlinie (EU) 2026/799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2026 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
TITEL VIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 57 Adressaten
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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