Artikel 33 Kriterien für die Auswahl des besten Gebots — Richtlinie (EU) 2026/799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2026 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
TITEL IV PRE-PACK-VERFAHREN
KAPITEL 4 Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 33 Kriterien für die Auswahl des besten Gebots
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten legen die Kriterien für die Auswahl des besten Gebots im Pre-pack-Verfahren fest. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass diese Kriterien den Kriterien für die Wahl zwischen konkurrierenden Geboten in Insolvenzverfahren entsprechen.
Die Mitgliedstaaten können die Erhaltung von Arbeitsplätzen in die Kriterien nach Absatz 1 aufnehmen.
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