Artikel 28 Liquidationsphase — Richtlinie (EU) 2026/799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2026 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Liquidationsphase beginnt, wenn eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Artikel 22 Absatz 1 nach Maßgabe des nationalen Rechts getroffen wird.
Keine Ergebnisse gefunden