Artikel 26 Aufschub der Eröffnung der Liquidationsphase — Richtlinie (EU) 2026/799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2026 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
TITEL IV PRE-PACK-VERFAHREN
KAPITEL 2 Vorbereitungsphase
Artikel 26 Aufschub der Eröffnung der Liquidationsphase
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass im Falle der Einreichung eines Insolvenzantrags durch einen Gläubiger während der Vorbereitungsphase die Eröffnung der Liquidationsphase aufgeschoben werden kann, wenn es unter Berücksichtigung der Umstände des Falles nicht im allgemeinen Interesse der Gläubiger wäre, die Liquidationsphase zu eröffnen.
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