ANHANG Nationale Register und Datenbanken nach Artikel 19 — Richtlinie (EU) 2026/799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2026 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
1. Liegenschaftskataster
2. Grundbücher
3. Register beweglicher Sachen, einschließlich Register von Kraftfahrzeugen, Schiffen und Luftfahrzeugen, sofern in solchen Registern Eigentumsrechte eingetragen sind
4. Spendenregister
5. Hypothekenregister
6. Register oder Datenbanken, die Informationen zum Eigentum an Wertpapieren enthalten, etwa Zentralverwahrer im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014
7. Pfandrechtsregister, einschließlich Mietverträge und Kaufverträge mit Eigentumsvorbehalt
8. Register, die Eigentumspfändungsurkunden enthalten
9. Register der Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich Patent- und Markenregister
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