ANHANG V — Richtlinie (EU) 2026/706 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2026 zur Änderung der Richtlinie 2014/32/EU im Hinblick auf Messanlagen für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Druckgaszapfsäulen sowie Elektrizitäts- und Gaszähler und Messgeräte für thermische Energie (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang VI der Richtlinie 2014/32/EU wird wie folgt geändert:
1. Der Teil „BEGRIFFSBESTIMMUNGEN“ wird wie folgt geändert:
2. Der Teil „SPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN“ wird wie folgt geändert:
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