ANHANG — Richtlinie (EU) 2025/2 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang III der Richtlinie 2009/138/EG wird wie folgt geändert:
1. In Abschnitt A (Nichtlebensversicherungsunternehmen) wird Nummer 27 gestrichen.
2. In Abschnitt B (Lebensversicherungsunternehmen) wird Nummer 27 gestrichen.
3. In Abschnitt C (Rückversicherungsunternehmen) wird Nummer 27 gestrichen.
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