Artikel 3 Änderung der Richtlinie (EU) 2019/2034 — Richtlinie (EU) 2024/2994 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2013/36/EU und (EU) 2019/2034 hinsichtlich der Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Die Richtlinie (EU) 2019/2034 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 3 Absatz 1 werden folgende Nummern angefügt:
2. Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
3. Artikel 29 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
4. In Artikel 36 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:
5. Artikel 39 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
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