Richtlinie (EU) 2024/2994 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2013/36/EU und (EU) 2019/2034 hinsichtlich der Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorwort/Präambel
Die Richtlinie 2009/65/EG wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
2. Artikel 52 wird wie folgt geändert:
Die Richtlinie 2013/36/EU wird wie folgt geändert:
1. Artikel 74 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
2. In Artikel 76 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:
3. In Artikel 81 wird folgender Absatz angefügt:
4. In Artikel 100 wird folgender Absatz angefügt:
5. In Artikel 104 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
Die Richtlinie (EU) 2019/2034 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 3 Absatz 1 werden folgende Nummern angefügt:
2. Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
3. Artikel 29 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
4. In Artikel 36 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:
5. Artikel 39 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
(1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 25. Juni 2026 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.
Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Vorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
Amtsblatt der Europäischen Union
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.