Artikel 3 Harmonisierungsgrad — Fehlerhafte Produkte – Haftung
Gliederung
KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 3 Harmonisierungsgrad
Rückverweise
Sofern diese Richtlinie nichts anderes bestimmt, erhalten die Mitgliedstaaten weder von den Bestimmungen dieser Richtlinie abweichendes nationales Recht aufrecht noch führen sie solches ein; dies gilt auch für strengere oder weniger strenge Bestimmungen zur Erreichung eines anderen Schutzniveaus für Verbraucher und andere natürliche Personen.
Keine Ergebnisse gefunden