Artikel 15 Ausschluss oder Beschränkung der Haftung — Fehlerhafte Produkte – Haftung
Gliederung
KAPITEL III ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DIE HAFTUNG
Artikel 15 Ausschluss oder Beschränkung der Haftung
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Haftung eines Wirtschaftsakteurs nach dieser Richtlinie gegenüber der geschädigten Person nicht durch eine vertragliche Bestimmung oder durch nationales Recht beschränkt oder ausgeschlossen wird.
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