EU-RechtRichtlinienVorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und WasserstoffKAPITEL III STÄRKUNG UND SCHUTZ DER VERBRAUCHER SOWIE ENDKUNDENMÄRKTEArtikel 28

Artikel 28Schutz vor Versorgungsunterbrechung

In Kraft seit 04. August 2024
Up-to-date