Artikel 27 Energiearmut und Stilllegung des Erdgasverteilernetzes — Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff
Gliederung
KAPITEL III STÄRKUNG UND SCHUTZ DER VERBRAUCHER SOWIE ENDKUNDENMÄRKTE
Artikel 27 Energiearmut und Stilllegung des Erdgasverteilernetzes
Rückverweise
Die Kommission stellt Leitlinien zum Schutz schutzbedürftige Kunden und von Energiearmut betroffener Kunden bei der Planung und Durchführung des schrittweisen Ausstiegs aus der Nutzung von Erdgas oder bei der Stilllegung von Erdgasverteilernetzen bereit, insbesondere um sicherzustellen, dass die besonderen Bedürfnisse dieser Kunden gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d gebührend berücksichtigt werden.
Keine Ergebnisse gefunden