EU-RechtRichtlinienVorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und WasserstoffKAPITEL III STÄRKUNG UND SCHUTZ DER VERBRAUCHER SOWIE ENDKUNDENMÄRKTEArtikel 23

Artikel 23Interoperabilitätsanforderungen und Verfahren für den Zugang zu Daten auf dem Erdgasmarkt

In Kraft seit 04. August 2024
Up-to-date