EU-RechtRichtlinienVorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und WasserstoffKAPITEL III STÄRKUNG UND SCHUTZ DER VERBRAUCHER SOWIE ENDKUNDENMÄRKTEArtikel 20

Artikel 20Anspruch auf einen intelligenten Zähler für Erdgas

In Kraft seit 04. August 2024
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