EU-RechtRichtlinienVorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und WasserstoffKAPITEL III STÄRKUNG UND SCHUTZ DER VERBRAUCHER SOWIE ENDKUNDENMÄRKTEArtikel 12

Artikel 12Recht auf Wechsel und Bestimmungen über Wechselgebühren

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Artikel 12 Recht auf Wechsel und Bestimmungen über Wechselgebühren — Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff | GesetzeFinden.at