ANHANG VI — Richtlinie (EU) 2024/1785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang V der Richtlinie 2010/75/EU wird wie folgt geändert:
a) Teil 3 Absatz 8 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:
b) Teil 3 Absatz 10 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
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