ANHANG IV — Richtlinie (EU) 2024/1785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang III der Richtlinie 2010/75/EU wird wie folgt geändert:
a) Nummer 2 erhält folgende Fassung:
b) Nummer 5 erhält folgende Fassung:
c) Nummer 9 erhält folgende Fassung:
d) Nummer 10 erhält folgende Fassung:
e) Nummer 11 erhält folgende Fassung:
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