ANHANG I — Richtlinie (EU) 2024/1785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU wird wie folgt geändert:
a) Nummer 1.4 erhält folgende Fassung:
b) Nummer 2.3 erhält folgende Fassung:
c) Die folgende Nummer wird eingefügt:
d) Nummer 3.5 erhält folgende Fassung:
e) Die folgende Nummer wird eingefügt:
f) Nummer 4.2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
g) Nummer 5.3 erhält folgende Fassung:
h) Nummer 6.2 erhält folgende Fassung:
i) Nummer 6.5 erhält folgende Fassung:
j) Nummer 6.6 erhält folgende Fassung:
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