EU-RechtRichtlinienVerhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der Europäischen UnionKAPITEL 7 SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 45

Artikel 45 Berichterstattung und Überprüfung

In Kraft seit 13. Juni 2024
Up-to-date