EU-RechtRichtlinienVerhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der Europäischen UnionKAPITEL 6 KOORDINIERUNG UND ZUSAMMENARBEITArtikel 43

Artikel 43 Zusammenarbeit auf Unionsebene

In Kraft seit 13. Juni 2024
Up-to-date