EU-RechtRichtlinienVerhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der Europäischen UnionKAPITEL 6 KOORDINIERUNG UND ZUSAMMENARBEITArtikel 41

Artikel 41 Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen

In Kraft seit 13. Juni 2024
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