EU-RechtRichtlinienVerhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der Europäischen UnionKAPITEL 5 PRÄVENTION UND FRÜHZEITIGES EINGREIFENArtikel 35

Artikel 35 Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung von Vergewaltigungen und zur stärkeren Betonung der wesentlichen Rolle des Einverständnisses bei sexuellen Beziehungen

In Kraft seit 13. Juni 2024
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