EU-RechtRichtlinienAufnahmebedingungen für Personen, die internationalen Schutz beantragen – EU-VorschriftenKAPITEL II ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DIE IM RAHMEN DER AUFNAHME GEWÄHRTEN VORTEILEArtikel 15

Artikel 15Medizinische Untersuchungen

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