Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen, beispielsweise Informations- und Sensibilisierungskampagnen, die auf einschlägige öffentliche und private Interessenträger ausgerichtet sind, sowie Forschungs- und Bildungsprogramme, die darauf abzielen, die Umweltkriminalität und das Risiko von Umweltkriminalität zu vermindern. Die Mitgliedstaaten arbeiten gegebenenfalls mit solchen Interessenträgern zusammen.
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