ANHANG I — Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Text von Bedeutung für den EWR)
In Anhang I Nummer 2 werden folgenden Buchstaben angefügt:
„d) Vergabe von Krediten im Namen eines AIF,
e) Verwaltung von Verbriefungszweckgesellschaften.“
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