Artikel 3 Aufhebung — Verbraucherinformation, Widerrufsrecht und andere Verbraucherrechte
Rückverweise
Die Richtlinie 2002/65/EG wird mit Wirkung vom 19. Juni 2026 aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die Richtlinie 2011/83/EU in der durch die vorliegende Richtlinie geänderten Fassung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang der vorliegenden Richtlinie zu lesen.
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